Beitragsordnung „Förderverein Soleschwimmbad Artern e.V.“
§ 1 Allgemeines
(1) Die Mittel für die Verwirklichung der Zwecke des Vereins sollen durch Mitgliedsbeiträge und sonstige Zuwendungen aufgebracht werden. Für Mitglieder erfolgen aus der Zahlung ihrer Beiträge keine Ansprüche auf Leistungen.
(2) Die Beitragsordnung gilt ab dem Tag an dem sie durch die Mitgliederversammlung beschlossen wurde, bis sie durch eine neue per Beschluss ersetzt wird.
§ 2 Höhe der Mitgliedsbeiträge
(1) Die Beiträge für die Mitglieder werden wie folgt festgelegt:
• bis zur Vollendung des 17. Lebensjahrs: 1,50 € / Monat
• ab dem 18. Lebensjahr: 3,00 € / Monat
• juristische Personen: mind. 5,00 € / Monat
(2) Mitgliedsbeiträge sind für das laufende Jahr im Voraus zu bezahlen.
(3) Die Vollendung des 17. Lebensjahr ist dem Vorstand durch das Mitglied eigenständig anzuzeigen. Der Mitgliedsbeitrag ist im Folgejahr entsprechend des festgelegten Beitrags ab 18. Jahren zu entrichten.
§ 3 Fälligkeit der Mitgliedsbeiträge
(1) Die Mitgliedsbeiträge sind am Anfang des Jahres für das laufende Kalenderjahr im Voraus bis zum 31. Januar per Überweisung auf das Vereinskonto zu zahlen.
(2) Wird ein neues Mitglied im Laufe eines Jahres aufgenommen, sind die Monatsbeiträge bis zur Vollendung des laufenden Jahres binnen 14 Tagen zu zahlen. Der Beitrittsmonat gilt als der erste beitragspflichtige Monat.
(3) Kommt ein Mitglied seiner Zahlung nicht fristgerecht nach, hat der Verein das Recht eine Mahnung zu verschicken. Die zweite Mahnung ist mit einer Mahngebühr von 5,00 € behaftet. Zwischen dem Zeitpunkt der fälligen Zahlung und den Mahnungen müssen jeweils mindestens 14 Tage liegen.
(4) Der Vorstand hat das Recht Mitglieder auszuschließen, sobald kein Zahlungseingang nach der 2. Mahnung binnen 14 Tagen festzustellen ist.
§ 4 Regelungen zu Sonderfällen
(1) Der Vorstand kann zu Zwecken der Mitgliederwerbung zeitlich befristete Beitragsermäßigungen gewähren.
(2) Bei sozialen Härtefällen kann der Vorstand auf Antrag eines Mitglieds Beiträge erlassen und Abweichungen von den Zahlungsfristen gewähren.
§ 5 Rückerstattung von gezahlten Beiträgen
(1) Mitgliedsbeiträge werden grundsätzlich nicht zurückerstattet. Bei Ausschluss oder Austritt eines Mitglieds verbleiben die im Voraus gezahlten Beiträge im Verein.
(2) Die Kündigung der Vereinsmitgliedschaft ist immer zum Ende des Jahres mit einer Frist von 3 Monaten möglich.
§ 6 Vereinskonto
(1) Das Vereinskonto befindet sich bei der Kyffhäusersparkasse.
(2) Die Bankdaten bei der Kyffhäusersparkasse lauten: Förderverein Soleschwimmbad Artern e.V.
IBAN DE78 8205 5000 0085 0164 54, BIC HELADEF1KYF
Artern, den 28.04.2017
Datenschutzhinweis
(1) Datenerhebung
Verantwortlich für die Datenerhebung ist der Förderverein Soleschwimmbad Artern e.V. Der Vorsitzende Herr Martin Seidel, wohnhaft Schillerstr. 5 in 06556 Artern, ist dabei als Hauptverantwortlicher zu benennen. Im Zuge Ihrer Mitgliedschaft bzw. Ihres Mitgliedsantrags werden die nachfolgend aufgezählten persönlichen Daten verarbeitet: Name, Vorname, Adresse, Telefonnummer, E-Mail, Geburtsdatum
(2) Zweck der Datenerfassung
Ihre Daten werden erhoben, um das Antragsverfahren bzw. das Mitgliedschaftsverhältnis ordnungsgemäß durchzuführen.
Mit Ihrem Mitgliedantrag willigen Sie in die Verarbeitung Ihrer Daten auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a DSGVO bzw. Art.6 Abs. 1 Buchstabe b DSGVO ein.
(3) Aufbewahrungsdauer
Eine Löschung Ihrer Daten wird frühestens 10 Jahre nach Beendigung Ihrer Mitgliedschaft veranlasst.
(4) Rechte
Nach der Datenschutzgrundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu:
Satzung